Haüfig Gestellte Fragen
Wenn Sie das ambulante Notfallzentrum anrufen, nimmt eine erfahrene Arzthelferin den Anruf entgegen. Sie fragt Sie nach Ihren Beschwerden. Sie wird Sie auch nach Ihrer Medikamenteneinnahme und Ihren Versicherungsdaten fragen. Stellen Sie sicher, dass Sie diese zur Hand haben. Nehmen Sie auch Ihren Personalausweis mit zum ambulanten Notfallzentrum. Dies ist verpflichtend und darum kann gebeten werden. Die Assistentin kann (in Abhängigkeit von Ihren Beschwerden):
- Sie beraten, ohne dass Sie selbst mit dem Hausarzt sprechen. Dabei handelt es sich um Beschwerden, die aus medizinischer Sicht warten können, bis Sie Ihren eigenen Hausarzt aufsuchen können. Alle Ratschläge werden jedoch innerhalb einer Stunde vom diensthabenden Arzt am ambulanten Notfallzentrum sorgfältig geprüft (Ratschläge zur Selbsthilfe)
- fragen, ob der Hausarzt Sie zurückruft (telefonische Beratung)
- einen Termin für Sie beim ambulanten Notfallzentrum vereinbaren (Beratung)
- dafür sorgen, dass ein Hausarzt zu Ihnen nach Hause kommt (Hausbesuch)
An Werktagen ab 17:00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08:00 Uhr.
Am Wochenende von Freitag 17:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr.An Feiertagen von 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages.
Nein, Sie müssen immer zuerst anrufen, um einen Termin zu vereinbaren. Das ambulante Notfallzentrum steht nur für dringende Beschwerden abends, nachts, am Wochenende und an Feiertagen zur Verfügung. Wenn Ihre Beschwerden nicht dringend sind, können Sie am nächsten Werktag zu Ihrem Hausarzt gehen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Beschwerden dringend sind, dann schauen Sie auf thuisarts.nl oder nutzen Sie die App „Muss ich zum Arzt gehen?“. Wenn Sie sich immer noch unsicher sind, dann rufen Sie das ambulante Notfallzentrum zur Beratung an.
Das ambulante Notfallzentrum ist für Beschwerden da, die nicht bis zum nächsten Werktag warten können. Wenn Ihre Beschwerden plötzlich auftreten, Sie (chronische) Beschwerden haben, die sich plötzlich verschlimmern oder Ihr Kind ernsthaft krank wird, dann rufen Sie das ambulante Notfallzentrum an.
Bei Beschwerden, die Sie schon länger haben, welche zu diesem Zeitpunkt nur störend sind, benötigen Sie keine Notfallversorgung. Auch wenn Sie tagsüber keine Zeit haben, können Sie das ambulante Notfallzentrum nicht aufsuchen.
Nein, wir verstehen, dass es für Sie sehr unpraktisch sein kann, wenn Sie keinen Transport haben. Es ist jedoch kein Grund für den Hausarzt, einen Hausbesuch abzustatten. Sie müssen daher selbst für einen Transport sorgen.
An allen ambulanten Notfallzentren stehen Notfallwagen zur Verfügung. Wenn es medizinisch notwendig ist, kann der Hausarzt innerhalb von fünfzehn Minuten bei Ihnen sein. Die Autos dürfen dann unter Einsatz von Blaulicht fahren. Bei weniger dringlichen Patienten kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
Das Auto des ambulanten Notfallzentrums ist für die Notfallversorgung ausgestattet und verfügt über ausreichende medizinische Ausrüstung, wie beispielsweise ein Beatmungsgerät und einen Defibrillator.
Bei Bedarf kann Assistenz durch den Rettungsdienst angefordert werden.
Nein, das ambulante Notfallzentrum ist für dringende Gesundheitsprobleme gedacht, die nicht warten können. Es gibt im ambulanten Notfallzentrum nicht genügend Kapazitäten für Dinge, die bis zu den regulären Öffnungszeiten Ihrer Hausarztpraxis warten können.
Brauchen Sie abends, nachts oder am Wochenende dringend einen Hausarzt? Dann rufen Sie das ambulante Notfallzentrum an.
Dringende Beschwerden sind gesundheitliche Beschwerden, die nicht warten können, bis Sie am nächsten Werktag Ihren eigenen Hausarzt aufsuchen können. Beispielsweise zunehmende Atemnot, Lähmungserscheinungen, starke Schmerzen, ein schwer krankes Kind oder ein Unfall zu Hause. Oder wenn Sie so besorgt sind, dass Sie ärztlichen Rat einholen möchten!Der Triage-Assistent fragt unter anderem folgende Patientendaten ab:
Wenn Sie für jemand anders anrufen, benötigen Sie auch die folgenden Daten dieser Person.- Ihr Geburtsdatum, Ihr Name, Ihre PLZ und Ihre Hausnummer
- Ihre Telefonnummer
- Der Name Ihres Hausarztes
- Ihre Krankenversicherungsnummer
- Beschreibung Ihrer Beschwerden
- Ihre Krankengeschichte (schwere Erkrankung/Krankheiten/Allergien)
- Ihre Medikamenteneinnahme
- Personalausweis (gehen Sie zum ambulanten Notfallzentrum? Bringen Sie Ihren Identitätsnachweis mit)
Ja. Alle Telefongespräche werden automatisch aufgezeichnet. Die Gespräche werden von dem Moment an, in dem vom ambulanten Notfallzentrum der Hörer abgenommen wird, bis zur Unterbrechung der Verbindung mit dem Assistenten oder Hausarzt aufgezeichnet.
Alle beim ambulanten Notfallzentrum eingehenden Telefonanrufe werden aufgezeichnet und zu Qualitätszwecken gemäß der gesetzlichen Widerspruchsfrist gespeichert. Die aufgezeichneten Gespräche werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Wenn Sie eine Beschwerde über die Bearbeitung Ihres Ersuchens auf hausärztlichen Notdienst haben, gibt es die Möglichkeit, sich das Gespräch noch einmal anzuhören. Hierzu muss ein Antrag eingereicht und ein Verfahren durchlaufen werden.Die aufgezeichneten Gespräche dienen der fachlichen Weiterbildung der Assistenten. Dabei werden ausschließlich der medizinische Inhalt und die Bearbeitung beurteilt, jedoch nicht die Identität des Patienten. Die aufgezeichneten Gespräche werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Von den Telefongesprächen werden Audioaufzeichnungen angefertigt:
- Um die Qualität der Telefongespräche von Arzthelfern zu prüfen und wo erforderlich durch Aus- und Weiterbildung zu verbessern.
- Um bei Eingang einer Beschwerde über eine Situation anhören zu können, wie ein Telefongespräch verlaufen ist
Sie können das ambulanten Notfallzentrum zum Ortstarif anrufen. Das sind die Gebühren für die Nutzung Ihres (Mobil-)Telefons. Die Höhe dieser Gebühren hängt von Ihrem Telefonanbieter ab. Die Gebühren einer telefonischen Beratung fallen hiervon gesondert an. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für den Hausarzt und damit auch für das ambulante Notfallzentrum. Wenn Sie versichert sind, geht die Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Wenn Sie nicht versichert sind, zahlen Sie die Kosten für die Konsultation oder das Rezept direkt im ambulanten Notfallzentrum. Im ambulanten Notfallzentrum können Sie nur mit Karte zahlen. Die Zahlung ist vor der Konsultation zu leisten.
Sie sprechen am Telefon mit einem gut ausgebildeten und erfahrenen Triage-Assistenten. Dieser zieht es vor, den Patienten selbst am Telefon zu haben. Rufen Sie für jemand anders an, dann sorgen Sie dafür, dass Sie beim Patienten sind und dessen persönliche Daten alle zur Hand haben.
In Abhängigkeit von Ihrer Situation:
- Erhalten Sie telefonische medizinische Beratung
- Erhalten Sie einen Termin für einen Besuch beim ambulanten Notfallzentrum in Ihrer Nähe
- Kommt der Hausarzt zu Ihnen nach Hause (wenn der Transport zum ambulanten Notfallzentrum medizinisch unverantwortlich ist)
Befinden Sie sich in einer lebensbedrohlichen Situation? Drücken Sie „1“ auf Ihrem Telefon. Ihnen wird dann vorrangig geholfen.Nein. Am Telefon nimmt ein speziell geschulter Assistent den Anruf entgegen. Der Assistent gibt Ihnen einen guten Rat. Dieser Rat wird immer vom Hausarzt überprüft. Bei Bedarf vereinbart der Assistent auch die Termine für einen Besuch beim ambulanten Notfallzentrum oder einen Arztbesuch bei Ihnen zu Hause.
Das ambulante Notfallzentrum bietet Notfallversorgung. Zur Beurteilung der Dringlichkeit stellt Ihnen der Arzthelfer eine Reihe von Fragen zu Ihren dringenden Gesundheitsproblemen. Erst dann kann der Assistent feststellen, wie schnell und welche Hilfe benötigt wird. Auf diese Weise kann bei Bedarf ein Termin vereinbart werden, sodass Sie nicht unnötig lange warten müssen, wenn Sie zum ambulanten Notfallzentrum kommen.
Wie lange Sie warten müssen, bis jemand ans Telefon kommt, hängt davon ab, wie viele Personen gleichzeitig das ambulante Notfallzentrum anrufen. Wenn viel los ist, müssen Sie manchmal länger warten.
Es werden zwei Arten von Fragen gestellt, zu Ihren persönlichen Daten und zu Ihren medizinischen Daten. Ihre persönlichen Daten sind für unsere Verwaltung und den diensthabenden Hausarzt bestimmt. Anhand von Fragen zu Ihrer Gesundheit wird abgeschätzt, wie schnell und von wem Sie Hilfe benötigen. Der/die Assistent(in) am Telefon wurde hierfür speziell geschult. Anschließend werden alle seine/ihre Ratschläge vom Hausarzt überprüft.
Das ambulante Notfallzentrum ist für dringende Gesundheitsprobleme da, bei denen Sie sonst Ihren Hausarzt anrufen würden.
Die Notaufnahme des Krankenhauses ist für lebensbedrohliche Situationen bestimmt, in denen die Hilfe eines Facharztes erforderlich ist. Rufen Sie im Zweifelsfall zuerst das ambulante Notfallzentrum an.Nein, dann rufen Sie den diensthabenden Zahnarzt an.
Ja, bei Beschwerden, die nicht bis zum nächsten Werktag warten können, dürfen Sie das ambulante Notfallzentrum anrufen.
Im Prinzip sind Sie sofort an der Reihe, da der Termin bereits telefonisch vereinbart wird. Es kann jedoch vorkommen, dass Sie eine Weile warten müssen, da Konsultationen länger dauern oder akute Notfälle dazwischenkommen können.
Da Konsultationen länger dauern oder akute Notfälle dazwischenkommen. Besonders samstags ist es oft sehr voll und kann die Wartezeit länger sein. Der Termin, den Sie von uns erhalten, ist daher auch eine Richtzeit. Der Mitarbeiter am Schalter kann meistens abschätzen, wie lange die tatsächliche Wartezeit ist.
Das Anfertigen von Bildern, wie beispielsweise Filmen oder Fotos, von Mitarbeitern oder Hausärzten ist im ambulanten Notfallzentrum nicht gestattet. Darüber hinaus bitten wir Sie, den Anweisungen unserer Mitarbeiter Folge zu leisten. Sie tun ihr Möglichstes, um sicherzustellen, dass Ihnen schnell geholfen wird.
Nein, Sie müssen selbst auf Ihre Sachen aufpassen. Im ambulanten Notfallzentrum haften wir nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung Ihres Eigentums.
Wir sind verpflichtet, Ihre Bürgerservicenummer (BSN) zu registrieren. Die BSN ist eine eindeutige personengebundene Nummer. Sie dient dem zuverlässigen Austausch medizinischer Daten und verhindert Personenverwechslungen.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen. Es ist jedoch erforderlich, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt mit Ihrem Ausweis vorbeikommen. Wir sind dazu verpflichtet, Ihre BSN zu überprüfen. Ohne Ihre BSN können wir von Ihnen keine medizinischen Daten von anderen Gesundheitsdienstleistern als Ihrem Hausarzt anfordern.
Die niederländische Gesundheitsbehörde (NZa) ist eine nationale Organisation, welche die Tarife für Gesundheitseinrichtungen festlegt. Jedes Jahr prüft die NZa, welche Tarife das ambulante Notfallzentrum erheben darf. Die Tarife können je nach ambulantem Notfallzentrum unterschiedlich sein.
Dann sind wahrscheinlich nicht alle Ihre Versicherungsdaten korrekt.
Der Arzthelfer handelt unter der Verantwortung des diensthabenden Hausarztes. Alle Ratschläge werden vom Arzt geprüft und beurteilt. Jeder Hilfebedarf wird in der Krankenakte Ihres Hausarztes registriert. Bei einer telefonischen Beratung ist es nicht erforderlich, dass ein Kontakt zwischen Patient und Hausarzt im ambulanten Notfallzentrum stattgefunden hat.
Am Rechnungsbetrag kann das ambulante Notfallzentrum nichts ändern. Dieser wird von der niederländischen Gesundheitsbehörde (NZa) festgelegt.
Sie sind verpflichtet, selbst eine Krankenversicherung abzuschließen. Patienten, die keine Krankenversicherung nachweisen können, haben direkt im ambulanten Notfallzentrum zu zahlen. Diese Patienten können die Kosten nachträglich geltend machen, wenn sie dafür versichert sind. Dies gilt auch für alle ausländischen Touristen.
Ja, Sie können die Kosten für einen Besuch im ambulanten Notfallzentrum über das Kartenlesegerät bezahlen.
Für Medikamente, die Sie bei Ihrem Besuch im ambulanten Notfallzentrum oder bei einer Visite erhalten haben, können Sie von der Apotheke eine gesonderte Rechnung erhalten. In den Abend-/Nacht-/Wochenendstunden wird von der Apotheke immer ein Zuschlag erhoben.
Normalerweise vereinbaren Patienten Wiederholungsrezepte mit ihrem Hausarzt. Nur in dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, dass der diensthabende Hausarzt ein Wiederholungsrezept ausschreibt. Der Arzt verschreibt dann so viele Medikamente auf dem Rezept, wie bis zur nächsten Sprechstunde Ihres Hausarztes nötig sind. Bitte beachten Sie, dass die Apotheke außerhalb der Öffnungszeiten zusätzliche Kosten erhebt. Diese Kosten können bis zu 40 Euro betragen und gehen zu Ihren Lasten.
Seit 2013 dürfen Ihr Hausarzt und Ihre Apotheke Ihre medizinischen Daten nur noch mit Ihrer vorherigen Einwilligung an andere Gesundheitsdienstleister weitergeben. Andere Gesundheitsdienstleister dürfen Ihre Daten nur dann anfordern, wenn dies für Ihre Behandlung erforderlich ist. Sie können Ihre Einwilligung über die Webseite ikgeeftoestemming.nl erteilen. Sie können Ihre Daten mit DigiD per SMS eingeben und versenden.
Ja, am nächsten Werktag wird Ihr Hausarzt über den Inhalt Ihrer Kontaktaufnahme mit dem ambulanten Notfallzentrum informiert. Es sei denn, dass ein falscher Hausarzt angegeben wurde.
Ja, das ist möglich. Sie haben das Recht, innerhalb der Frist der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht Einsicht in Ihre Krankenakte und eine Kopie davon zu erhalten. Normalerweise verweisen wir Sie hierzu an Ihren Hausarzt, der einen vollständigen Bericht über jeden Kontakt mit dem ambulanten Notfallzentrum erhält.
Als Patient müssen Sie bei Ihrer Hausarztpraxis die Einwilligung erteilen, Ihre medizinischen Daten an das ambulante Notfallzentrum weiterzugeben. Es ist ratsam, dies zu tun. Wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen, können ambulante Notfallzentren und Apotheken Ihre medizinischen Daten nicht einsehen. Auch nicht in Notsituationen!